Gehälter oder Monatslöhne sind in der Regel in den Festen Be- Abzügen des jeweiligen Mitarbeiters hinterlegt. Damit bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld das Gehalt, bzw. der Monatslohn nicht manuell gekürzt werden muss, kann dieses Verfahren mit einer Folgelohnart automatisiert werden.
Weitere Informationen zur Kürzung von Bezügen mit Folgelohnarten während Kurzarbeit erhalten Sie im folgenden Merkblatt: Merkblatt 10368
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