Seit der Taxonomie 6.6 gibt es wesentliche Änderungen in der E-Bilanz in Bezug auf die Kapitalkontenentwicklung der Gesellschafter.
Sollten Sie z.B. folgende Fehlermeldungen erhalten:
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Fehlermeldung: Die Position 'bs.eqLiab.equity.subscribed.limitedLiablePartners.incomeUseWithdrawals' ist zum angegebenen Bilanzstichtag nicht gültig. Fehlerkennzeichen: 170155118 |
und z.B.:
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Fehlermeldung: Die Summe der angegebenen Kapitalkonten-Endbestände stimmt nicht mit der Differenz der Werte für 'bs.eqLiab.equity' Fehlerkennzeichen: 170405031 |
dann liegt das daran, dass das Finanzamt die Gesellschafterdaten in der Kapitalkontenentwicklung nicht mehr im Detail haben möchte.
Stattdessen verlangt die gültige Übermittlung der E-Bilanz nun die Angaben als Jahresüberschuss/-fehlbetrag und Gewinn- und Verlustvortrag bzw. als Bilanzgewinn.
Gehen Sie dazu in die Stammdaten der E-Bilanz und ordnen Sie die Konten, die Sie als Kapitalkonto Ihrem Festkapital oder Kommanditkapital zugeordnet haben, nun Ihrem Gewinn-/Verlustvortrag zu.
Das Gleiche machen Sie für Ihr variables Kapital, dieses ordnen Sie nun Ihrem JÜF zu, da hier die Angaben Ihres Ergebnisanteils stehen, welche in Summe Ihre GuV ergeben müssen.
Wenn Sie den Bilanzgewinn / Bilanzverlust ausweisen, dann ordnen Sie Ihre Konten entsprechend dieser Position zu.
Nachdem Sie die Änderungen in Ihren Konten vorgenommen haben, müssen diese Änderungen auch in der Auswertung unter der Entwicklung der Kapitalkonten angezeigt werden.
Gehen Sie dazu in die Informationen Ihres Unternehmens und setzen Sie für jeden Gesellschafter das Häkchen bei JÜF und Gewinn- / Verlustvortrag bzw. Bilanzgewinn / Bilanzverlust.
Speichern/ Schließen Sie anschließend Ihre Angaben, um die Auswahl zu aktualisieren und öffnen Sie Ihre E-Bilanz erneut.
Nun können Sie in Ihrer Kapitalkontenentwicklung die Werte, die Sie z.B. im variablen Kapital hatten, ausschneiden und an gleicher Stelle im JÜF einfügen.
Genauso können Sie nun die Werte, die Sie z.B. im Festkapital hatten, ausschneiden und in Ihren Gewinn- / und Verlustvortrag einfügen.
Achten Sie darauf, dass die Werte aus den vorherigen Kapitalkonten wirklich gelöscht sind!
Gehen Sie anschließend wieder in die Informationen Ihres Unternehmens und entfernen Sie die Häkchen bei Ihren vorherigen Kapitalkonten.
Wichtig ist:
- Die Summe des Ergebnisanteils im Jahresüberschuss/-fehlbetrag muss mit Ihrer GuV und Ihrem BVV übereinstimmen.
- Die Summe Ihrer Anfangsbestände muss mit dem Wert des Betriebsvermögens zum Ende des vorangegangenem Wirtschaftsjahres übereinstimmen.
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