Bereits mit dem Dokument "Neue Funktionen 3.40 02/00" haben wir Ihnen folgende Informationen mitgeliefert: Mit dem 5. SGB IV-Änderungsgesetz wurde das elektronische Lohnnachweisverfahren beschlossen und erweitert. Seit dem 1. Januar 2019 müssen daher Arbeitgeber, die eine von der ITSG zertifizierte Entgeltabrechnungssoftware wie HS Personalwesen oder HS Personalabrechnung einsetzen, den elektronischen Lohnnachweis über ihr Entgeltabrechnungsprogramm übermitteln. Anwender der HS Programme benötigen daher auch für dieses Verfahren zwingend das Erweiterungsmodul Monats-DEÜV.
D.h. den Berufsgenossenschaften ist grundsätzlich der Elektronische Lohnnachweis zu melden.
Die Berufsgenossenschaftsauswertung ist dagegen ein Relikt aus früheren Zeiten und wurde aus der Lohnanwendung entfernt. In bestimmten Situationen scheint die Berufsgenossenschaftsauswertung noch hilfreich zu sein.
Aufgrund von Kundenanfragen stellt sich heraus, dass die veraltete Berufsgenossenschaftsauswertung von unseren Anwendern für unterschiedliche Zwecke verwendet wurde. Gerne möchten wir verstehen, für welche Fragestellungen Sie die bisherige Berufsgenossenschaftsauswertung genutzt haben. Um dies zu erreichen, bitten wir Sie daher um zusätzliche Informationen. Je mehr Informationen wir haben, desto besser können wir Ihre Situation verstehen und an einer Lösung arbeiten. Hier einige Fragen, die Ihnen helfen können, Ihre Anforderungen möglichst genau zu beschreiben:
- Welche konkreten Werte der Berufsgenossenschaftsauswertung benötigen Sie auch in Zukunft?
- Wofür benötigen Sie die Werte bzw. die Auswertung?
- Wie häufig benötigen Sie die Werte bzw. die Auswertung?
Bitte zögern Sie nicht, uns weitere Informationen zu geben, die Ihnen wichtig erscheinen.
Für Kunden mit HS Personalwesen:
Als Ersatz steht in den Beispieldaten des HS Personalwesens die Abfrage 'Berufsgenossenschaftsauswertung' zur Verfügung, über die Sie pro Gefahrentarifstelle und Mitarbeiter die Unfallstunden, die Arbeitsstunden und das BG-Brutto ausgeben können. Über den Datentransfer können Sie die gewünschten Stammdaten Ihrer alten Datenbank auslesen und anschließend über den Datentransfer in Ihre neue Datenbank übernehmen.
Über „Datei“ -> „Datentransfer“ -> „Stammdaten in Datei ausgeben“, wird Ihnen eine Auswahl der „Art der Daten“ zur Verfügung gestellt, die Sie in eine andere Datenbank transferieren können.
Kurzanleitung für die BG-Auswertung:
- Öffnen Sie hierfür die Beispieldaten
- Unter „Datei / Datentransfer / Stammdaten in Datei ausgeben“ wählen Sie als „Art der Daten“ Abfrage – Liste
- Im nächsten Schritt wählen Sie die Berufsgenossenschaftsauswertung aus. Mit einem Klick auf den einzelnen Pfeil schieben Sie die Liste auf die rechte Seite
- Klicken Sie im nächsten Schritt auf „Fertig stellen“ um die Datei zu speichern
- Öffnen Sie nun Ihren Firmendatenbestand. Achten Sie darauf, dass alle Arbeitsgebiete, wie z.B. die Aufgabenverwaltung, geschlossen sind
- Unter „Datei / Datentransfer / Stammdaten aus Datei einlesen“ wählen Sie über den kleinen gelben Ordner die zuvor gespeicherte Datei
- Im nächsten Schritt schieben Sie die Berufsgenossenschaftsliste mit Hilfe der Pfeile auf die rechte Seite
- Anschließend klicken Sie auf „Fertig stellen“ um die Liste einzulesen
- Die Liste kann nun unter „Auswertungen / Abfragen / Listen“ ausgegeben werden
Weitere grundsätzliche Informationen zum Datentransfer erhalten Sie
- im Handbuch, Kapitel 27.5.
- im Merkblatt 15379 oder
- alternativ in folgendem Video:
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