Dies ist ein Begriff aus dem SV-Recht, der die Verbeitragung von Sonderzahlungen regelt, die in den ersten drei Monaten des Jahres gezahlt werden.
Unter dem folgenden Link erhalten Sie detaillierte Informationen zur Anwendung der Märzklausel:
Dies ist ein Begriff aus dem SV-Recht, der die Verbeitragung von Sonderzahlungen regelt, die in den ersten drei Monaten des Jahres gezahlt werden.
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