Sofern Unternehmen mit dem für die eigene Betriebsnummer ausgestellten ITSG Zertifikat Meldungen für weitere Betriebsnummern übertragen werden, gelten sie seit 1. Januar 2023 als sogenannte Meldestelle.
Die ITSG fordert, dass die betroffenen Unternehmen bis zum 1. Juli 2023 eine sogenannte "Eigenerklärung als Meldestelle" abgeben (Mail, Fax, Post, Upload).
Zukünftig wird es einen Hinweis "DSMEH50 - Keine Eigenerklärung als Meldestelle vorhanden" im MeldeCenter geben, wenn man sich noch nicht als Meldestelle erklärt hat. Ab wann die Dateien seitens der GKV abgelehnt werden und damit als nicht abgegeben gelten und die Beitragsnachweise ggf. geschätzt werden ist noch nicht bekannt.
Dringende Handlungsempfehlung falls Sie den Hinweis im MeldeCenter erhalten: Prüfen Sie in der u.g. Online-Zertifikatsübersicht, ob Sie bereits eine Eigenerklärung als Meldestelle abgegeben haben. Falls nicht, geben Sie bitte umgehend eine entsprechende Erklärung ab.
Ausführliche Informationen finden Sie im Dokument Lohnabrechnung-Meldestelle.pdf und den FAQ zur Meldestelle.
In der Online-Zertifizierungsübersicht der ITSG können Sie mit Hilfe ihrer Betriebsnummer auch prüfen, ob die ITSG sie, nachdem sie die Eigenerklärung als Meldestelle abgegeben haben, auch wirklich als Meldestelle hinterlegt hat: https://www.itsg-trust.de/all/antrag_ikbn.php
Die Abbildung zeigt welche Informationen von der ITSG bereitgestellt werden. In der Online-Zertifizierungsübersicht der ITSG wird auch angezeigt, wie lange ihr ITSG-Zertifikat noch gültig ist.
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