Damit in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) des neuen Geschäftsjahres nur die Steuern des neuen Jahres ausgewiesen werden und die Verprobung korrekt ist, müssen die Salden der Steuerkonten im alten Jahr zusammengeführt werden.
Dafür steht Ihnen die Abschlussart 'Zusammenführung' zur Verfügung, mit deren Hilfe die erforderlichen Buchungen automatisch erstellt werden.
Im geschützten Kundenbereich unserer Website finden Sie zur Finanzbuchhaltung das Merkblatt 14328 Wie führe ich die Steuerkonten zum Jahreswechsel zusammen?
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