Der Programmstand HS Personalwirtschaft 3.60 01/02 enthält u.a. folgende Korrekturen beim SV Stammdatenimport.
Entgeltabrechnungsprogramme müssen ab dem 1. Januar 2025 gemäß § 95b SGB IV die für die Abrechnung notwendigen Daten aus einer zentral bereitgestellten Stammdatendatei entnehmen, soweit diese dort vorhanden sind.
Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass die SV-Stammdaten zwingend vor der ersten Abrechnung aus dem Internet zu importieren sind.
Wir haben daher bereits in diesem Programmstand Änderungen beim Import der SV-Stammdatendatei vorgenommen. Dies betrifft insbesondere Anwender, die mit einer zentralen Datenbank arbeiten.
Zukünftig müssen die SV-Stammdaten direkt in die jeweilige Firmendatenbank importiert werden. Ein Import über die zentrale Datenbank ist nicht mehr möglich.
Des Weitern wurde gesetzlich festgelegt, dass die Stammdaten aus der SV-Stammdatendatei übernommen werden müssen. Aufgrund dessen können im Arbeitsgebiet der Krankenkasse nicht mehr alle Angaben geändert werden (Gültigkeiten können nicht hinzugefügt oder geändert werden).
Davon betroffen sind unter anderem folgende Arbeitsgebiete im Menü Stammdaten / Sozialversicherung:
Arbeitsgebiet Gesetzliche Krankenkasse:
- Auf der Registerkarte „Allgemein“ können die Angaben zur Fusion nicht geändert werden.
- Auf der Registerkarte „Adresse“ sind 'Name 1', 'Straße oder Postfach', 'Land', 'PLZ' und 'Ort' nicht editierbar.
- Auf den Registerkarten „Beiträge“ und „Umlagebeiträge“ können Angaben nicht geändert werden (Gültigkeiten können nicht hinzugefügt oder geändert werden)
Arbeitsgebiet Berufsgenossenschaft:
- Auf der Registerkarte „Allgemein“ fallen die Angaben zur Fusion weg.
- Auf der Registerkarte „Adresse“ sind 'Name 1', 'Straße oder Postfach', 'Land', 'PLZ' und 'Ort' nicht editierbar.
- Auf der Registerkarte „Beitragsbemessungsgrenze“ können Bemessungsgrenze und Mindestjahresarbeitsverdienst nicht geändert werden (Gültigkeiten können nicht hinzugefügt oder geändert werden).
Arbeitsgebiet Rentenkammer:
- Auf der Registerkarte „Adresse“ sind 'Name 1', 'Straße oder Postfach', 'Land', 'PLZ' und 'Ort' nicht editierbar
Folgende Hinweismeldung erscheint beim Öffnen der zentralen Datenbank oder einer Firmendatenbank im Verbund:
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