Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) informiert seit kurzem die registrierten Nutzer des SV-Meldportal über die Einführung einer Nutzungsgebühr.
Grundsätzlich können Sie verschiedene Meldungen über unsere Anwendung versenden. Hierfür benötigen Sie das Erweiterungsmodul Monats-DEÜV sowie Elektronische Bescheinigungswesen. Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich beim SV-Meldeportal (als Nachfolgeprodukt von sv.net) zu registrieren - falls noch nicht erfolgt.
Falls Sie registriert sind erhalten Sie obige Information der ITSG. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Registrierung beim SV-Meldeportal beizubehalten - auch wenn ab 2025 geringe monatliche Nutzungsgebühren (siehe unten im Beitrag) erhoben werden.
Das Portal bietet diverse Meldemöglichkeiten. Aufgrund der Rückrechnungstiefe der HS Anwendung (Januar des Vorjahres) kann es beispielsweise in Prüfungssituationen dazu kommen, dass Korrekturmeldungen außerhalb der Rückrechnungstiefe vorgenommen werden müssen. Des Weiteren ist es aktuell erforderlich die Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB III über das SV-Meldeprotal abzusetzen.
Die ITSG ist für den Betrieb und Support des SV-Meldeportals verantwortlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Rahmen unseres HS Service-Vertrags keinen Support für das SV-Meldeportal leisten, da es sich um ein Fremdprodukt handelt.
Im Folgenden ein Auszug aus der Website https://info.sv-meldeportal.de/registrierung/:
"Das Gesetz regelt, dass die Nutzer des SV-Meldeportals im angemessenen Umfang an den Kosten der Datenübermittlung beteiligt werden können. Für die Nutzung des SV-Meldeportals ist daher vom Nutzer eine Nutzungsgebühr (siehe Nutzungsbedingungen) zu zahlen.
Die Nutzung des SV-Meldeportals ist im Jahr 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner bis zum 30.09.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist für diese Anwender die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig. Ab dem 01.10.2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort in Rechnung gestellt.
Die Nutzungsgebühr wird bezogen auf zwei Anwendergruppen erhoben:
- Anwendergruppe 1 - Single-Mandant: Abgabe von Meldungen nur für eine Betriebsnummer 36,00 Euro (1,00 Euro pro Monat) Netto zzgl. gültiger MwSt.
- Anwendergruppe 2 - Multi-Mandanten: Abgabe von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99,00 Euro (2,75 Euro pro Monat) Netto zzgl. gültiger MwSt.
Die Nutzungsgebühr kann durch eine Überweisung oder über PayPal entrichtet werden.
Die Laufzeit der kostenpflichtigen Nutzungsdauer ist auf 36 Monate beschränkt und kann danach verlängert werden."
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