Zum 01.01.2025 gibt es neue Datensatzversionen in folgenden Meldeverfahren:
- A1-Anträge,
- DEÜV-Meldungen,
- Meldungen zum Arbeitgeberkonto,
- eAU-Verfahren,
- rvBEA Meldungen.
Da die bisherigen Datensatzversionen nicht kompatibel mit den jeweils neuen Datensatzversionen der Meldeverfahren sind, werden die o.g. Meldeverfahren zum 24.12.2024 gesperrt.
Bezüglich des Versandstopps für die A1-Anträge sei noch auf folgendes
hingewiesen:
Sollten Auslandsreisen zwischen dem 24.12.2023 und der 4. Kalenderwoche (20.-
24.01.2025) bekannt sein, so erstellen Sie diese Anträge bitte rechtzeitig. Bei
spontanen Auslandsreisen müssen die Anträge in der Zeit des Verstandstopps über
das SV-Meldeportal gestellt werden.
Mit dem Programmstand zum Jahreswechsel (vorauss. 3.60 02/00) stehen sie Ihnen dann wieder zur Verfügung.
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