Die Basis zur Erstellung des elektronischen Lohnnachweises sind die Erstellung und erfolgreiche Verarbeitung der Meldungen „Abfrage der Stammdaten“ und „Rückmeldung der Stammdaten“.
Damit die Meldung zur „Abfrage der Stammdaten“ erstellt werden kann, prüfen Sie bitte folgende Hinterlegung:
- Unter dem Menü Stammdaten / Weitere Stammdaten / Firma im Bereich SV-Angaben erfassen Sie die Angaben zur Berufsgenossenschaft. Beachten Sie bitte, dass unter dem Feld "Betriebsnummer (Lohnverantwortlicher)" die Betriebsnummer des lohnverantwortlichen Betriebes zu hinterlegen ist. Die Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft muss hier nicht erfasst werden.
- Die Abfrage der Stammdaten kann nur erfolgen, wenn die Berufsgenossenschaft, in dem entsprechenden Zeitraum, bei mindestens einem beschäftigten Mitarbeiter hinterlegt ist.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, der elektronische Lohnnachweis wird aber trotzdem nicht erstellt, so fehlen Ihnen Meldungen oder Daten.
Prüfen Sie bitte in der Meldehistorie unter dem Verfahren „Rückmeldungen der Stammdaten“, ob eine Rückmeldung für das Jahr vorliegt. Sollte keine Rückmeldung vorliegen, so prüfen Sie bitte im Verfahren „Abfrage der Stammdaten“, ob zu Ihrer Anfrage für das Jahr eine Rückmeldung des Servers der DGUV eingelesen wurde. (Alle Rückmeldungen werden in der Ansicht unterhalb der Meldung zu den Anfragen protokolliert.)
In den Rückmeldungen ist der Grund, weshalb die Rückmeldung der Stammdaten von der BG nicht zur Verfügung gestellt wird, enthalten. Setzen Sie sich gegebenenfalls mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und klären, warum der Abruf der Rückmeldung der Stammdaten nicht erfolgt. Gleichen Sie eventuell die Daten (Unternehmensnummer / PIN) mit der Berufsgenossenschaft ab.
Weitere Informationen zur Berufsgenossenschaft erhalten Sie im folgenden Merkblatt:
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