Die Verpflichtung zur Verarbeitung von E-Rechnungen im B2B-Bereich gilt ab dem 01.01.2025. Zunächst besteht eine Annahmeverpflichtung, und mit bestimmten Übergangsfristen auch eine Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen (ZUGFeRD- oder X-Rechnung).
Mit dem Erweiterungsmodul Rechnungsprüfung zu den HS Programmen zur Finanzbuchhaltung können Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Das vorliegende Video zeigt wie Sie E-Rechnungen im X-Rechnungs- und ZUGFeRD-Format:
- in HS Rechnungsprüfung importieren, visualisieren und automatisch verschlagworten.
- an die HS Programme zur Finanzbuchhaltung übergeben
- und automatisch im Hintergrund im HS Dokumentenmanagement ablegen.
Zusätzlich bietet HS Rechnungsprüfung einen digitalen Freigabeworkflow an, der den Genehmigungsprozess beschleunigt und für mehr Transparenz sowie höhere Effizienz sorgt.
Aktuelle Informationen sowie FAQ rund um die E-Rechnungspflicht ab 01.012025 finden sie auf unserer Website "Alles zur E-Rechnung".
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