ab dem 1. Januar 2025 sind Arbeitgeber verpflichtet, die für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) erforderlichen Finanzbuchhaltungsdaten elektronisch zu übermitteln.
Wir arbeiten daran, diese Funktionalität in die HS Programme zur Finanzbuchhaltung zu implementieren. Leider sind diese Arbeiten sehr aufwendig. Zum Jahreswechsel 2024/25 werden die Arbeiten nicht abgeschlossen sein.
Wichtig: Lassen Sie sich von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Finanzbuchhaltungsdaten befreien. Eine Befreiung ist bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
Unser Tipp: Auch wenn Sie die Befreiung noch nach dem Erhalt der Prüfaufforderung beantragen können, senden Sie trotzdem möglichst zeitnah einen formlosen Antrag unter Angabe Ihrer Betriebsnummer an den für Sie zuständigen Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung.
Wir werden Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der Befreiungsfrist einen Programmstand anbieten, der den Anforderungen der euBP entspricht.
Ausführliche Informationen zur euBP finden Sie hier.
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