Das "Bundesministerium des Innern und für Heimat" beschreibt die E-Rechnung wie folgt:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass z.B. pdf-Dateien keine E-Rechnungen darstellen. Pdf-Dateien können zwar elektronisch versandt werden, haben aber keinen strukturierten, maschinenlesbaren Bestandteil.
Dieser maschinenlesbare Bestandteil ist mit den E-Rechnungsformaten ZUGFeRD oder XRechnung gegeben.
Mit HS Rechnungsprüfung ist es möglich, XRechnungen der Version 3.0.1 (UBL- oder CLL-Format) und ZUGFeRD-Rechnungen in allen gängigen Versionen zu importieren. Es wird das Belegbild angezeigt und die entsprechenden Datenfelder automatisch mit den jeweiligen Schlagwörtern vorbesetzt.
Für eine kommende E-Rechnungspflicht sind Sie also bestens vorbereitet.
Das vorliegende Video zeigt u.a. wie Sie E-Rechnungen in HS Rechnungsprüfung importieren, visualisieren und automatisch verschlagworten. Darüber hinaus wird auch die Übergabe an die Finanzbuchhaltung und die automatische Archivierung gezeigt.
HS Rechnungsprüfung bietet darüber hinaus einen digitalen Freigabeworkflow, der den Genehmigungsprozess beschleunigt und für mehr Transparenz sowie höhere Effizienz sorgt.
Aktuelle Informationen sowie FAQ rund um die E-Rechnungspflicht ab 01.012025 finden sie auf unserer Website "Alles zur E-Rechnung".
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.