Die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellte Ausfüllhilfe sv.net wird in 2024 durch das Nachfolgeprodukt SV-Meldeportal abgelöst.
Die Webanwendung SV-Meldeportal steht seit dem 4. Oktober 2023 unter folgendem Link zur Verfügung:
Grundsätzlich können Sie verschiedene Meldungen über unsere Anwendung versenden. Hierfür empfehlen wir Ihnen das Erweiterungsmodul Monats-DEÜV sowie das Elektronische Bescheinigungswesen. Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich jetzt beim SV-Meldeportal (als Nachfolgeprodukt von sv.net) zu registrieren. Falls beispielsweise aufgrund einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Korrekturen erforderlich sind, die über die Rückrechnungstiefe hinausgehen, wird in Zukunft das SV-Meldeportal benötigt. Des Weiteren ist es aktuell erforderlich die Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB III über das SV-Meldeprotal abzusetzen.
Die Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) ist für den Betrieb und Support des SV-Meldeportals verantwortlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Rahmen unseres HS Service-Vertrags keinen Support für das SV-Meldeportal leisten, da es sich um ein Fremdprodukt handelt.
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