Im Bereich DEÜV gibt es ein neues Meldeverfahren "DSFZ - Elternzeit Meldung", wonach für Mitarbeiter, sobald diese in Elternzeit gehen, ab 2024 der Zeitraum von Beginn bis Ende an die Krankenkasse zu übermitteln ist.
HS hat hierzu einen Masterstand 3.50 03/00 im März 2024 herausgebracht.
- Sofern die Fehlzeit "EZ - Elternzeit" hinterlegt wird, erstellet die Anwendung automatisch die entsprechende Meldung.
- Bei Mitarbeitern, die bereits ab 01.01.2023 mit der Elternzeit begonnen haben ist die aktuell eingetragene Fehlzeit zu löschen und neu zu hinterlegen.
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