Einmal pro Quartal (alle 90 Tage) müssen Sie die SV-Stammdatendatei aktualisieren. Diese (programmseitige) Vorgabe kann nicht geändert werden.
Wir empfehlen die Aktualisierung vor der Erstellung der Beitragsnachweise durchzuführen. In dem Menü „Extras“ – „Einstellungen“ – „Datenaustausch“ – „Import SV-Stammdaten“ kann festgelegt werden zu welchem Zeitpunkt überprüft werden soll, ob eine aktuellere SV-Stammdatendatei vorliegt.
Den SV-Stammdatenimport können Sie über das Arbeitsgebiet „Datei“ – „Import“ – „SV-Stammdaten importieren“ bequem über die Anwendung durchführen.
Beim Einsatz des Erweiterungsmoduls "Mehrfirmenverarbeitung" erfolgt der SV-Stammdatenimport über die zentrale Datenbank.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
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