Das Arbeitgeberkonto umfasst verschiede Datenbausteine mit denen die HS Programme zur Lohnabrechnung Meldungen abgeben können, z. B. die Erteilung des Sepa Lastschriftmandats an die Krankenkassen, Änderung der Korrespondenzanschrift, Storno- oder Dienstleistermeldung.
Noch nicht umgesetzt ist der Datenbaustein Änderung der U1 Umlage. In diesem Bereich gibt es Uneinigkeiten zwischen den Krankenkassen bzgl. dem vorgegeben Zeitpunkt der Arbeitgeber-Meldung und den Umsetzungszeitpunkt der gemeldeten U1 Umlageveränderung. D.h. es ist nicht klar, bis wann eine elektronische Meldung versendet werden muss, um zu einem bestimmten Zeitpunkt, z.B. Januar des neuen Jahres, von den Krankenkassen angenommen und umgesetzt zu werden. Jede Krankenkasse "kocht hier aktuell leider noch ihr eigenes Süppchen". Eine einheitliche Programmierung, wie aktuell vom Gesetzgeber vorgegeben, würde zu Missverständnissen und Abstimmungsproblemen zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse führen.
Daher unsere eindeutige Empfehlung: Melden Sie ihren U1 Umlageänderungswunsch weiter wie gewohnt per PDF.
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