Gemäß § 5 Absatz 5 DEÜV sind Arbeitgeber ab 01.12.2010 verpflichtet, Änderungen von Betriebs- und Kommunikationsdaten Ihrer Betriebsstätten elektronisch an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zu melden.
Zu den Betriebs-/Kommunikationsdaten gehören unter anderem
- die Betriebsnummer,
- die Adressdaten,
- der Ansprechpartner,
- die Telefonnummer,
- E-Mail-Adresse und
- die Rechtsform.
Für die maschinelle Meldung der Betriebsdatenpflege wird das Erweiterungsmodul Monats-DEÜV benötigt.
Ebenso sind Betriebsstilllegungen sowie Betriebsaufgaben zu melden.
Wird eine Änderung an diesen Daten vorgenommen, so wird die Meldung zur Betriebsdatenpflege im MeldeCenter für die Weiterbearbeitung bereitgestellt. Diese kann im MeldeCenter mit einem Klick angesteuert werden, um die Informationen einzusehen. Hier erhält man zudem die Möglichkeit zur Angabe des Ereignisdatums. Das Ereignisdatum gibt an, zu welchem Datum die Änderungen (z.B. Abänderung des Ansprechpartners) geändert haben.
Der Versand erfolgt über die Annahmestellen der gesetzlichen Krankenkassen, die die Meldungen an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit weiterleiten.
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