Ein Arbeitnehmer muss spätestens ab dem vierten Tag seiner Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen (§ 5 EZFG).
Im Arbeitsgebiet „Stammdaten“ – „Weitere Stammdaten“ – „Firma“ – „Betriebs- und Steuerdaten“ steht Ihnen mit einem Gültigkeitszeitraum ab 01.2023 das Feld Nachweispflicht erforderlich ab dem X. Krankheitstag zur Verfügung. Hier wird der Krankheitstag angegeben, ab welchem die Mitarbeiter zum Arzt gehen müssen, um sich krankschreiben zu lassen.
Um eine Anfrage auf die eAU erstellen zu können, sind in dem Arbeits- und Fehlzeitenkalender folgende Tageskennzeichen zu erfassen:
– 'AU' (Krankschreibung wegen Arbeitsunfall und Berufskrankheiten (§ 201 Abs. 2 SGB VII))
– 'K4' Krank ohne Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung
– 'KF' (Krankschreibung durch Vertragsarzt/Vertragszahnarzt (§ 295 Abs. 1 Satz 1 SGB V))
– 'KH' Krank mit Entgeltfortzahlung (halber Tag)
– 'KS' Krankschreibung bei stationärer Krankenhausbehandlung (§ 301 Abs. 1 Satz 1 SGB V)
– 'WG' Wegeunfall mit Entgeltfortzahlung
Die Anforderungsdatei wird 5 Tage nach dem Tag erstellt, für den eines der oben aufgeführten Fehlzeitkennzeichen angegeben ist.
Der Grund, weshalb eine Anfragedatei auf die eAU aktuell erst nach 5 Tagen erstellt wird, liegt an der Bearbeitungsdauer, die den Teilnehmern des neuen eAU-Verfahrens zur Verfügung gestellt wird.
Für den einzelnen Mitarbeiter können Sie unter Personal - Arbeitsunfähigkeit eine abweichende Regelung treffen. Über das Feld Nachweispflicht erforderlich ab dem X. Krankheitstag, legen Sie fest, wieviel Tage hintereinander Sie zu Beginn der Krankheit das Fehlzeitkennzeichen 'KB' (Krank mit Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) angeben können. Grundsätzlich sind höchstens 3 Tage möglich, am 4. Tag muss spätestens ein anderes Tageskennzeichen (bei weiterer Krankheit z.B. 'KF' oder 'KS') angegeben werden.
Sobald die automatisch erstellte Meldung zur Anfrage auf die eAU elektronisch übermittelt worden ist, wird die Krankenkasse Ihnen diese für den Abruf bereitstellen. Die eAU wird dann beim Durcharbeiten des MeldeCenters abgerufen.
In dem folgenden Video "HS erklärt: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" (8:36 Min.) erklärt HS Ihnen die Grundlagen des eAU-Verfahrens.
Weitere Informationen zur Erfassung von Kranktagen erhalten Sie im Merkblatt 14734 Erfassung von Kranktagen.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.