Zum 01.07.2021 wurde das elektronische Verfahren zur gesonderten Meldung 57 (GML57) gesetzlich verpflichtend. Hierzu wurde das "rvBEA-Verfahren" in das Grundmodul der HS-Personalabrechnung und des HS-Personalwesens mit aufgenommen.
Die Anforderung der Rentenversicherung zur Abgabe einer gesonderten Meldung erfolgt automatisch über das MeldeCenter. In diesem Falle wird der zu meldende Zeitraum automatisch angegeben.
Sofern Sie eine schriftliche Aufforderung der Rentenversicherung erhalten haben, eine GML57-Meldung zu erstellen, müssen Sie hier eine (elektronische) rvBEA-Anforderung an sich selbst erfassen. Aufgrund dieser (elektronischen) Anforderung erzeugt die Lohnanwendung dann (automatisch) eine GML57-Meldung im MeldeCenter.
Diese Erstellung der Anforderung der Daten (an sich selbst) steht Ihnen sowohl im MeldeCenter über „anlegen/ergänzen“, als auch im Personalstamm unter dem Menüpunkt „Meldungen“ zur Verfügung. Im Meldeassistenten haben Sie im Schritt 2 von 3 die Möglichkeit das gewünschte Datum „Meldung in“ manuell zu erfassen.
Die Meldungen zur Anforderung der Gesonderten Meldung werden in der Meldehistorie unter dem Verfahren "rvBEA - Anforderung des Arbeitgebers" protokolliert.
Die angeforderte Meldung erfolgt über das DEÜV-Verfahren zum Meldegrund 57.
Befinden Sie sich im MeldeCenter im Menü "anlegen/ergänzen" stehen Ihnen über die F1-Taste auf Ihrer Tastatur detaillierte Informationen zur Verfügung.
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