Erhalten Sie über eine ELStAM-Rückmeldung die Information, dass ein anderer Arbeitgeber den bei Ihnen beschäftigten Mitarbeiter als Hauptarbeitgeber gemeldet hat, wird Ihnen vom ELSTER-Server die Steuerklasse 6 übermittelt.
Bei den ELStAM-Meldungen erhält der zuletzt als Hauptarbeitgeber anmeldende Arbeitgeber die Steuerklasse für die Hauptbeschäftigung. Der vorherige Hauptarbeitgeber wird damit automatisch zum Nebenarbeitgeber.
Sollte jedoch eine Hauptbeschäftigung bei Ihnen vorliegen, muss die Anmeldung zur Hauptbeschäftigung erneut von Ihnen erzeugt und übermittelt werden.
Damit der Mitarbeiter wieder mit der korrekten Steuerklasse abgerechnet wird, ist es notwendig, dass dieser beim Elster-Server ab- und wieder angemeldet wird. Eine Abmeldung des „neuen“ Hauptarbeitgeber ist vorher nicht notwendig, da immer der zuletzt anmeldende Arbeitergeber als Hauptarbeitgeber gilt.
Erfassen Sie unter Personal - Lohnsteuerangaben auf der Registerkarte Lohnsteuerangaben eine neue Gültigkeit (ab Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses) und schlüsseln Sie den Mitarbeiter im Feld Beschäftigungsverhältnis auf 'Nebenbeschäftigung' um.
Im MeldeCenter gibt es jetzt zwei neue Meldungen: die Abmeldung von der Hauptbeschäftigung und die Anmeldung zur Nebenbeschäftigung. Die Abmeldung müssen Sie versenden; die Anmeldung dürfen Sie nicht versenden.
Sie führen später einen weiteren Meldelauf durch. Wenn Sie beim Abruf der Meldungen eine Bestätigung der Abmeldung erhalten, dann machen Sie Folgendes: Die Anmeldung, die im Meldecenter steht, darf nicht verschickt werden!
Sie ändern im Personalstamm unter Personal - Lohnsteuerangaben /Elektronische Meldungen /Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf der Registerkarte Lohnsteuerangaben den letzten Gültigkeitssatz, indem Sie dort das Beschäftigungsverhältnis von Nebenbeschäftigung auf Hautbeschäftigung umschlüsseln und speichern.
Daraufhin wird im MeldeCenter die bereits existierende (noch nicht versendete) Anmeldung 'Nebenbeschäftigung' auf Anmeldung 'Hauptbeschäftigung' umgeschrieben. Jetzt rufen Sie das MeldeCenter auf und versenden die Anmeldung zur Hauptbeschäftigung.
Die korrekten Steuerwerte sollten dann mit der Rückmeldung der Anmeldung für die Hauptbeschäftigung übermittelt werden.
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