Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigen, nehmen in der Regel am Umlageverfahren U1 teil. Für diese Entgeltfortzahlungsversicherung zahlt der Arbeitgeber monatliche Umlagebeiträge an die jeweilige Krankenkasse. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigen, erhält der Arbeitgeber im Gegenzug eine prozentuale Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts.
Informationen zur U1-Umlage und zur Erstellung der AAG-Meldung für die Erstattung von Entgeltfortzahlung erhalten Sie in folgendem Merkblatt:
Merkblatt 13799 Wie erfolgt die Erstattung der Entgeltfortzahlung?
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