Damit die Anwendung Ihnen eine AAG-Meldung zum Beschäftigungsverbot einer Mitarbeiterin zur Weiterbearbeitung im MeldeCenter bereitstellt erfassen Sie das Tageskenneichen „MF – Mutterschutz (Beschäftigungsverbot)“ sowie die Lohnart „0735 – Mutterschutzlohn (Erfassung)“ mit dem entsprechenden Betrag der Lohnfortzahlung.
Bei der Lohnart „0735-Mutterschutzlohn (Erfassung)“ handelt es sich um eine Erfassungslohnart, die nicht zur Auszahlung gebracht wird und nicht auf der Verdienstabrechnung abgedruckt wird.
Die Lohnart „0735-Mutterschutzlohn (Erfassung)“ ist in dem Lohnkontomonat zu hinterlegen, in dem die Mitarbeiterin im Beschäftigungsverbot ist.
In dem Personalstammstammdaten muss das Feld „Kind“ mit den entsprechenden Daten befüllt werden. In diesem Fenster können Sie die Daten zu einem Kind (Name, Geburtsdatum, mutmaßlicher Entbindungstag) erfassen. Die Angabe von Geburtsdatum und mutmaßlichem Entbindungstag ist für die korrekte Erstellung der AAG-Meldungen aufgrund von Mutterschaft erforderlich.
Nach erfolgreicher Berechnung der Mitarbeiterin steht Ihnen die AAG-Meldung im MeldeCenter zur Weiterbearbeitung zur Verfügung.
Für die Erstellung einer AAG-Meldung für Mutterschutz erhalten Sie detaillierte Ausführungen auf folgendem Merkblatt 14737.
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