Sie können feste Be- oder Abzüge anteilig abrechnen. Dazu legen Sie fest, nach welchem Kriterium eine Teilmonatsberechnung durchgeführt wird. Grundlage für die Ermittlung ist der Kalender in den Arbeits- und Fehlzeiten des Mitarbeiters.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf folgendem Merkblatt 14736
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