Für die Abrechnung des Insolvenzverfahrens ist folgendes zu tun und zu beachten.
Legen Sie in den Firmenstammdaten (Stammdaten / weitere Stammdaten / Firma / Betriebs- und Steuerdaten) einen entsprechenden neuen Gültigkeitszeitraum ab dem Monat an, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Wählen Sie anschließend im Feld „Einstellungen“ die Option „Eröffnung Insolvenzverfahren“.
Mit dieser Hinterlegung in den Firmenstammdaten stehen Ihnen nun folgende Abmeldegründe bei den Mitarbeitenden zur Verfügung:
- Meldegrund 30: Der Arbeitnehmer wird unter einer neuen Betriebsnummer weiterbeschäftigt
- Meldegrund 33: Der Arbeitnehmer wird unter der bisherigen Betriebsnummer weiterbeschäftigt
- Meldegrund 71: Der Arbeitnehmer wird von der Arbeit freigestellt
Jede Verfahrensweise, sowohl die Weiterbeschäftigung im Insolvenzverfahren als auch die Freistellung im Insolvenzverfahren muss in separaten Datenbeständen erfolgen.
Achten Sie darauf, dass in den neu angelegten Datenbeständen der erste Abrechnungsmonat und der Gültigkeitszeitraum für die Betriebs- und Steuerdaten identisch sind. Nur dann stehen Ihnen in den Betriebs- und Steuerdaten für das Feld „Einstellungen“ die folgenden Kennzeichen zur Verfügung:
- Abrechnung Freistellung bei Insolvenz
- Abrechnung mit alter Betriebsnummer bei Insolvenz
- Abrechnung mit neuer Betriebsnummer bei Insolvenz
Falls Sie aufgrund des Insolvenzverfahrens eine neue Steuernummer erhalten haben, prüfen Sie, ob Sie auch ein neues Zertifikat verwenden müssen. Bei der Verwendung eines neuen Zertifikats ist eine Ummeldung der Mitarbeiter erforderlich.
Nun können Sie die Mitarbeitenden in den neu angelegten Datenbanken für die Abrechnung mit der neuen und alten Betriebsnummer im Insolvenzfall erfassen. Als Eintrittsdatum geben Sie den Tag der Insolvenzeröffnung an. Je nach Einstellung in den Betriebs- und Steuerdaten wird eine Meldung mit dem Meldegrund 10 (Abrechnung mit neuer Betriebsnummer) oder 13 (Abrechnung mit alter Betriebsnummer) erzeugt.
In dem Datenbestand, der in den Einstellungen auf „Abrechnung Freistellung bei Insolvenz“ definiert ist, erhalten Sie keine DEÜV Meldung mit einem Anmeldegrund.
Bei freigestellten Mitarbeitern erhalten Sie mit Hinterlegung eines Austrittes für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine DEÜV Meldung mit dem Abmeldegrund 72. Die Jahresmeldung wird mit dem Abgabegrund 70 erstellt.
Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Handbuch Kapitel 4.4.2 „Firma beantragt Insolvenz“. Das Handbuch können Sie über „? / Handbuch“ aufrufen.
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