Eine Abrechnung im Übergangsbereich liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen des Übergangsbereiches liegt.
Der Übergangsbereich dient dazu, dass Arbeitnehmer, die nur geringfügig mehr verdienen als in einem Minijob (bis 520,00 Euro), durch die Anwendung einer besonderen Berechnung schrittweise an die volle Beitragsberechnung herangeführt werden.
Bei der Berechnung im Übergangsbereich wird das SV-Brutto über die Formel mit Faktor F berechnet. Es handelt sich um eine sogenannte "Annäherungsformel". Das bedeutet, steigt der Verdienst des Midijobbers, führt diese Berechnung zu einer Heranführung an die regulären Beitragssätze.
Weitere Informationen zur Abrechnung von Mitarbeitern im Übergangsbereich erhalten Sie im folgendem Merkblatt:
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